Übergang in die weiterführenden Schulen
Einleitung weiterführende Schule
Seit dem Schuljahr 2011/2012 entfällt die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung. Es liegt nunmehr in Ihrer alleinigen Verantwortung als Eltern, zu entscheiden, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen wird. Ab 2017/18 muss jedoch die Grundschulempfehlung an der weiterführenden Schule wieder vorgelegt werden.
Die Grundschule (Klassenkonferenz) stellt wie bisher eine Grundschulempfehlung aus, die Ihnen zusammen mit der Halbjahresinformation zugeht. Wir lassen Sie nicht allein: Im Vorfeld – bis Ende Januar – Ihrer Entscheidung haben Sie Gelegenheit, in Beratungsgesprächen mit der Lehrerin Ihres Kindes über dessen Motivation und Leistungen zu sprechen, um eine Unterstützung hinsichtlich Ihrer Schulwegsentscheidung zu haben. Ihr Kind wird an diesem Gespräch im Rahmen eines dokumentierten Lernentwicklungsgespräches teilnehmen.
Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:
- Welche Schulart ist idealer Lernort für Ihr Kind für die nächsten Jahre?
- Wo wird es entsprechend gefordert und gefördert ohne über- oder unterfordert zu sein?
- Welche Interessen, Begabungen und Eigenheiten bringt Ihr Kind mit?
Eine weitere Entscheidungshilfe bietet bei Unklarheit die Teilnahme Ihres Kindes am Beratungsverfahren.
Termine, amtliche Infos und mehr zum Thema Grundschulempfehlung.
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Info 4: Vorstellen der weiterführenden Schulen
Ort: Grundschule der GMS Hohberg-Hofweier
Info 4: Vorstellen der weiterführenden Schulen
Ort: Grundschule der GMS Hohberg-Hofweier
Einladung mit näheren Angaben folgt im Vorfeld
Januar 2023 Gespräche zur Grundschulempfehlung
Näheres regelt die Klassenlehrerin.
Bitte den Dokumentationsbogen, den Sie zuvor erhalten werden, mitbringen.
Februar 2023 Ausgabe der Halbjahresinformationen Kl. 4
und der Grundschulempfehlung
bis spätestens :
Mitteilung der Eltern an die Grundschule, ob Beratungsverfahren gewünscht
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Anmeldung an den weiterführenden Schulen (Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium)
Anmeldung an 1 Wunschschule (auch wenn ggfs. Beratungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist)
Wichtig: Wahlrecht der Eltern bezieht sich auf die Schulart, es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule (gilt für WRS und RS).
Durchführung des Beratungsverfahrens (bei Beantragung durch die Eltern) Bei Änderung ggfs. Abholen der bereits erfolgten Schulanmeldung an der jeweiligen Schule
Wichtig: Wahlrecht der Eltern bezieht sich auf die Schulart, es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule (gilt für WRS und RS).
Durchführung des Beratungsverfahrens (bei Beantragung durch die Eltern) Bei Änderung ggfs. Abholen der bereits erfolgten Schulanmeldung an der jeweiligen Schule
bis --- Anmeldung an den weiterführenden Schulen
für Schüler/innen, die am Beratungsverfahren teilgenommen haben Einreichen der Anmeldung an der neuen Wunschschule
Benachrichtigung der Eltern seitens der aufnehmenden Schule
