Kooperation mit der Kindertagestatte

  
„Kinder sind Gäste, die nach dem Weg fragen.“
Maria Montessori (1870 – 1952), italienische Reformpädagogin
 
Seit dem Schuljahr 2011/2012 ist Zunsweier ein Bildungshaus. Kindergarten und Grundschule arbeiten eng zusammen.

Ziel ist es, den Kindern von 3 bis 10 Jahren eine bruchlose Bildungsbiografie zu ermöglichen. Nach einem gemeinsam erstellten Jahresplan wird Kindern im letzten Kindergartenjahr und Schulkindern in Projekten und Kooperationsstunden gemeinsames Lernen mit allen Sinnen ermöglicht.

Einmal wöchentlich widmet sich unsere Kooperationslehrerin, Frau Enderle, ganz den Schulanfängern, um gemeinsam mit den Begleiterzieherinnen die Schulfähigkeit der Kinder in ihren verschiedenen Aspekten zu betrachten und in Absprache zu fördern.

Wenn Kooperationslehrerin, Begleiterzieherin und Schulleitung bei Ihrem Kind noch Entwicklungsbedarf sehen und eine Regeleinschulung nicht befürworten, so kann die Schulleitung Ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen.

Dies geschieht nach austauschenden und beratenden Gesprächen mit Ihnen. Der Antrag auf Zurückstellung wird durch die Eltern bei der Schulanmeldung gestellt, eine endgültige Genehmigung durch die Schulleitung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die weitere Entwicklung des Kindes beobachtet wurde. Eine Zurückstellung eines vom Alter her schulpflichtigen Kindes erfolgt in der Regel in die Grundschulförderklasse, nicht in die Kita. Sobald die zuständige Grundschulförderklasse nach Gesprächen mit Eltern und Kennenlernen des Kindes (für Zunsweier ist dies die GFK an der Konrad-Adenauer-Schule) die Aufnahme bestätigt, wird das Kind endgültig zurückgestellt. Ihr Kind wird dann ggfs. mit einem Kleinbus morgens an einem Sammelpunkt im Ort abgeholt und nach Schulschluss wieder zurück gefahren. Wenn Sie weitere Betreuung wünschen, können Sie Ihr Kind für den Nachmittag dann auch noch im Hort der Grundschule anmelden.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die GFK besteht nicht. Eine Aufnahme in die GFK ist auch bis Endes des ersten Schulhalbjahres der Klasse 1 möglich (sofern die Kapazität der GFK dies zulässt).

Mit dem Aus- und Umbau des Schulgebäudes und dem Einzug der Kita in das gemeinsame Gebäude im Oktober 2012 eröffneten sich noch viele weitere Optionen der Begegnung: Vorlesepatenschaften der Dritt- und Viertklässler, Teilnahme der Elefanten-Schulanfänger am Unterricht der ersten oder zweiten Klasse, gemeinsame Projekte und Feste.

Unser BiHa-Team setzt sich aus Kolleginnen der Schule und der Kindertagesstätte zusammen. Das Team trifft sich einmal im Monat, um Elternabend, Elterninformationen, Elterngespräche sowie die Arbeit mit den Kindern gemeinsam zu planen und über die Förderung der uns anvertrauten Kinder zu beraten.
  

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule ist die datenschutzrechtliche Einwilligung. Diese finden Sie hier.
Zur Einschätzung der Schulbereitschaft wird der aktuelle Schulberichtsbogen in der Kooperation Kindergarten und Grundschule genutzt.
 
Hier finden Sie eine Ideenbroschüre: 
                        Tipps: Was können Eltern tun, um ihr Kind zu unterstützen?
 
  Inhalte Zuständigkeiten
Bildungshaus
Die Arbeit im Bildungshaus erfolgt altersübergreifend vom 3. Geburtstag bis zur 4. Klasse in verschiedenen Projekten.
Ein Austausch zur Planung erfolgt 1x im Monat, der von festgelegten Tandems zwischen Kindergarten und Schule mitgestaltet wird.
Die Termine sind in der Jahresplanung festgelegt.
Der Jahresplan wird in einer Gesamtbesprechung vor den Sommerferien für das kommende KITA- und Schuljahr erstellt.
Dieser beinhaltet die Festlegung von Zuständigkeiten und zeitliche Planung von Aktivitäten, Projekten innerhalb des Bildungshauses.
Bildungshausteam: Schulleitung, KITA- Leitung, Erzieher, Klassenlehrer der kooperierenden Klassen
Jahresplanung    
Kooperation
Zu einem festgelegten Zeitpunkt finden 1x in der Woche altershomogene Treffs der „Löwen“ (4- und 5jährige Kinder) und „Elefanten“ (5- und 6jährige Kinder) statt.
Die Kooperationslehrerin lernt die Kinder bereits nach den Osterferien durch Beobachtungen in den Löwentreffs kennen.
Bis zur Schulanmeldung nimmt die Kooperationslehrerin am Elefantentreff teil, den sie im Wechsel mit den Erziehern der KITA mitgestaltet, Beobachtungen durchführt und im ständigen Austausch mit den zuständigen Erziehern/innen ist.
Gemeinsam werden vierteljährlich Verantwortlichkeiten geklärt und festgelegt.
Die Inhalte der Treffs richten sich nach den Kriterien des Schulberichtsbogens und Vorläuferfähigkeiten, die in verschiedenen Bildungsbereichen der KITA ausgebildet werden.
Schul- und Unterrichtsbesuche finden im Rahmen der Bildungshausarbeit im 2. Schulhalbjahr statt.
Kooperationskraft
Zuständige Erzieher
Schulanmeldung
Die Schulanmeldung wird von der Kooperationskraft und den zuständigen Erziehern vorbereitet und gemeinsam mit der Schulleitung durchgeführt.
 
Bis zur Schulanmeldung wird der Schulberichtsbogen von den Bezugserziehern ausgefüllt und der Schulleitung übergeben, sofern eine Einwilligung der Eltern vorliegt.
Kooperationskraft, Erzieher der „Elefanten“
Bezugserzieher
Kooperationselternabend
Dieser findet für alle Eltern der „Löwen“ (=zukünftige Schulanfänger) nach den Pfingstferien statt.
Die Einladung erfolgt über die Schule. Es werden, soweit bekannt, auch Eltern eingeladen, die ihre Kinder außerhalb des Ortes betreuen lassen oder Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen möchten.
Inhalte: Bereiche der Schulfähigkeit, Inhalte und Ablauf der Kooperation/Elefantentreffs, Allgemeine Schulinformationen, Einholung der Einwilligungserklärung der Eltern mit Einsichtsmöglichkeit in den Schulberichtsbogen, Hortbetreuung.
Vorbereitung durch:
Kooperationslehrerin,
Erzieher der „Elefanten“ – außerdem nehmen die Schulleitung und Lehrer/-in der zukünftigen 1.Klasse teil
Leitung Hort
Eltern- und Beratungsgespräche
Im Kindergarten werden von den jeweiligen Bezugserziehern vor der Schulanmeldung Entwicklungsgespräche, basierend auf den Schulberichtsbogen, durchgeführt.
Auf Wunsch der Eltern oder nach Entscheidung des Kooperationsteams wird ein Beratungsgespräch angeboten. Dieses Gespräch wird dokumentiert und von allen Beteiligten unterschrieben.
Ein Protokollbogen wird von der Kooperationslehrerin erstellt.
Bezugserzieher
Kooperationsteam
Einwilligungserklärung der Eltern mit Einsichtsmöglichkeit des Schulberichtsbogens
Für die „Löwen“ wird die bisherige Einverständniserklärung zur Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule verwendet. Die Ausgabe erfolgt über die KITA zu Beginn des „Löwenjahres“ und wird in der KITA aufbewahrt.
Zum Kooperationselternabend wird eine datenschutzrechtliche Einwilligung ausgegeben und auf die Einsichtsmöglichkeit des Schulberichtsbogens hingewiesen.
Die Unterschrift dieser Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten ist freiwillig. Beide Elternteile müssen unterschreiben.
Der Vordruck muss nicht zurückgegeben werden, wenn keine Einwilligung erteilt wird. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie bis zur Einschulung des Kindes, danach werden die Daten gelöscht.
Die Einwilligungserklärungen werden in der Schule aufbewahrt, die KITA erhält eine Kopie.
KITA-Leitung
Schule